Militärischer und Hospitalischer Orden des Heiligen Lazarus von Jerusalem Großpriorat Ostarrichi – Malta
Militärischer und Hospitalischer Orden des Heiligen Lazarus von Jerusalem Großpriorat Ostarrichi – Malta
März 2020
SCHRIFT~Lectio Jacobusbrief 1, 12
Liebe Schwestern und Brüder in CHRISTO!
Ich hockerl hier in meinem Schreibkammerl bei einem Glasl Zwetschknobstler
in menschlicher Abgeschiedenheit = während ‚draußen‘ weltweit der von den
Staatslenkern angeschaffte Ausnahmezustand herrscht [ur=buchstäblich:
herrscht, denn die beschlossenen Vorschriften werden rigoros durchgesetzt,
in einem auf freiem Boden bislang kaum bekannten Ausmaß], wegen einer
Seuche, eines Krankheitserregers, der gewiß möglichst schnell zu eliminieren
gilt. Hierüber mögen wir jedoch nachdenken, wenn die Epidemie mit Beistand
unsres HERRN vorbei ist… vorausgesetzt, daß ER uns erlaubt, daß wir dies
gesund erleben. Beten wir gemeinsam dafür! ~ Heut setzen wir den im Feber
leicht carnevalistisch angefangenen Gegenstand wie angekündigt fort und
schließen ihn vorläufig ab… vorläufig, denn wer weiß, was ‚die Hohe Politik‘
alles noch beschließen wird. Die von mir im Vormonat [offensichtlich in
Competenzüberschreitung] in Aussicht gestellte strahlende Frühlingssonne
ist bisher ausgeblieben, es ist gegen Ende März immer noch spätherbstlich,
aber das mög unsern Gedanken keinen Abbruch tun. ~ Wir warn im Feber
beim Thema ‚Führung der erblichen Familientitel‘, die ja in Österreich seit
dem 3. April 1919 ned statthaft ist. {Ad marginem. Es wissen nur wenige, daß
die Vollzugsanweisung vom 18. April 1919 zum Aufhebungsgesetz ned bloß
den Gebrauch aristokratischer Partikeln, Titel und Prädikate, vielmehr auch
die Führung sämtlicher Familienwappen, weiters „die Anredeform Exzellenz“
untersagt. Was mich indessen ned daran hindert, den Herrn Bundespräsidenten
bei seinem alljährlichen Empfang am 26. October Eure Excellenz zu titulieren;
er hört auch fein lächelnd drauf. Im clericalen Bereich gilt das Excellenzverbot
~ wie der Jurist das nennt: ~ concludent ned, wie ich das ausleg, denn sonst
würde die Weisung auch die Anrede ‚Eminenz‘ prohibieren – was sie ja ned tut.
Also darf ich frohgemut Eure, explicite Eure Excellenz bleiben.} Voriges mal
haben wir nach Deutschland geblickt… jetzt schaun wir nach Ungarn. Dort
gibt es ein ähnliches Aufhebungsgesetz, allerdings erst seit 1947, infolge des
seltsamen Titularkönigreichs ohne König. {Nota bene: in jener Vorschrift gelten
clericale Anreden als Ausnahmen; da wurde halt präciser gearbeitet.} In summa:
das Verbot der Führung erblicher Familientitel, Wappen undsofort besteht nach
wie vor… aber. Und es ist ein interessantes Aber, in Österreich zur Nachahmung
empfohlen. Die ungarische Vorschrift enthält im Gegensatz zum österreichischen
Analogon [mit den 20.000 Kronerln Strafgöld] ~ wieder im Juristenjargon: ~
keine Rechtsfolgeanordnung; weiters untersagt sie, conträr zur austriakischen
Vollzugsanweisung [§5 (2)] ned wörtlich „die Führung im rein gesellschaftlichen
Verkehr“. [Wohlgemerkt: im ungarischen Nachkriegscommunismus sind viele
Aristokraten unabhängig von obigem Gesetz brutal mißhandelt und gepeinigt
worden = aber das ist ein anderer Stoff, der immer noch der Aufarbeitung
harrt.] Folglich hat der dortige Verfassungsgerichtshof anno 2009 das Gesetz
so ausgelegt: Da es nicht strafbewehrt ist, kann es im Bereich des Privatcontacts
nicht durchgesetzt werden; „Der Staat darf bestimmen, welche Daten in die
Matrikel zur Eintragung gelangen können, aber der im privaten Verkehr ausgeübte
Namensgebrauch ist Teil der Privatautonomie“. Eine kluge Lösung, nachahmenswert.
~ Ich denk, es ist sehr unwahrscheinlich, daß in Österreich das Aufhebungsgesetz
gänzlich aboliert wird. Doch nehmen wir mal an, es wird… was dann. Bedenken
wir: es geht um ein volles Jahrhundert. Calculieren wir statistisch dreißig Jahre
für eine Generation. Ein junger Aristokrat, geboren 1890, muß sich 1919 gestutzte
Visitkarten drucken lassen. Sein Sohn, Enkel, Urenkel und Ur~Urenkel kommen
allesamt schon ohn‘ die vornehmen Anhängsln im Namen zur Wölt. Jetzt, anno
2020, müßte also ein junger Mann urkundlich nachweisen, daß er ein Nachfahr
des zur Titelführung berechtigten gleichnamigen Ahnherrn ist. Ein Ansturm,
hunderttausendfach, auf die Matrikeln und Kirchenbücher, soweit vorhanden
nach zwei Weltkriegen… und ebensoviele Namenscorrecturverfahren als
Verwaltungsacte. Das ist schon schwer genug, doch es kommt noch winkliger.
Viele würden ihre Titeln und Partikeln zurückholen = und viele nicht. Die
Legislative könnte die Sache auf freiwillige Basis stellen: wer Wert drauf
legt, mög es tun, wer ned, mög es lassen. Aber da wär jemand sehr schnöll
beim Verfassungsgerichtshof mit dem Argumentum der Gleichbehandlung:
entweder alle, die es angeht, oder halt keiner. Der Gesetzgeber müßte es zur
Pflicht machen… aber wie soll man das executieren… Der Staat könnte ~ die
Idee kommt von meinem Sohn ~ auf die Durchsetzung verzichten… aber da
würden die Peter Pilz’schen Wadlbeißer sicherlich auch einen Einwand bauen.
Die ‚Ungarische Lösung‘ wär also gar ned so verkehrt: privat statthaft ~ und im
Amtlichen bleibt es bei der {vergebts mir die Schrägheit} Räterepublik = wir
wissen: von den zweiundzwanzig durch den Bundespräsidenten verliehenen
Berufstiteln enthalten siebzehn die Silbe ‚Rat‘, auch privatrechtliche Verbände
vegeben Ratswürden. ~ Viele schimpfen über die Alte Aristokratie… und erfreun
sich trotzdem der eleganten Palazzi auf der Herrengasse, der Himmelpfortgasse
und anderswo… sowie der traumhaften Kunstsammlungen in Wien. Sie vergessen
dabei, daß der ALLMÄCHTIGE jener Schicht viele Jahrhunderte lang die Aufgabe
zugedacht hat, Kunst und Cultur zu fördern. Die Früchte zu genießen und zugleich
die Auftraggeber, die Sammler anzufeinden ist unredlich. Einen Dank den Stiftern!
~ Nun zurück zum Anfang. Mögen wir alle gesund bleiben! Ich BETE dafür täglich.
Lieber die Restrictionen und die Herumcommandiererei der Herren Inspectoren
sowie der seltsamen Kaste der sogenannten Besitzdiener [der oftmals = pardon = rammlkecken Securitisten und Consorten] ausnahmsweis über uns ergehn
lassen als erkranken. Hierauf einen Zwetschknobstler als medicina. Prosit!
CHRISTUS spricht: ECCE EICIO DAEMONIA ET SANITATES PERFICIO HODIE ET CRAS
Siehe, ich werfe Dämonen hinaus und erziele Gesundungen, heute und morgen
{Luc 13, 32}.
Amen.
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