Militärischer und Hospitalischer Orden des Heiligen Lazarus von Jerusalem Großpriorat Ostarrichi – Malta

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Milizgütesiegel

März 2020

SCHRIFT~Lectio  Jacobusbrief 1, 12

 

 

 

Liebe Schwestern und Brüder in CHRISTO!

 

 

Ich hockerl hier in meinem Schreibkammerl bei einem Glasl Zwetschknobstler

in menschlicher Abgeschiedenheit = während ‚draußen‘ weltweit der von den

Staatslenkern angeschaffte Ausnahmezustand herrscht [ur=buchstäblich: 

herrscht, denn die beschlossenen Vorschriften werden rigoros durchgesetzt,

in einem auf freiem Boden bislang kaum bekannten Ausmaß], wegen einer

Seuche, eines Krankheitserregers, der gewiß möglichst schnell zu eliminieren

gilt. Hierüber mögen wir jedoch nachdenken, wenn die Epidemie mit Beistand

unsres HERRN vorbei ist… vorausgesetzt, daß ER uns erlaubt, daß wir dies

gesund erleben. Beten wir gemeinsam dafür! ~ Heut setzen wir den im Feber

leicht carnevalistisch angefangenen Gegenstand wie angekündigt fort und

schließen ihn vorläufig ab… vorläufig, denn wer weiß, was ‚die Hohe Politik‘

alles noch beschließen wird. Die von mir im Vormonat [offensichtlich in

Competenzüberschreitung] in Aussicht gestellte strahlende Frühlingssonne

ist bisher ausgeblieben, es ist gegen Ende März immer noch spätherbstlich,

aber das mög unsern Gedanken keinen Abbruch tun. ~ Wir warn im Feber

beim Thema ‚Führung der erblichen Familientitel‘, die ja in Österreich seit

 dem 3. April 1919 ned statthaft ist. {Ad marginem. Es wissen nur wenige, daß

die Vollzugsanweisung vom 18. April 1919 zum Aufhebungsgesetz ned bloß

den Gebrauch aristokratischer Partikeln, Titel und Prädikate, vielmehr auch

die Führung sämtlicher Familienwappen, weiters „die Anredeform Exzellenz“

untersagt. Was mich indessen ned daran hindert, den Herrn Bundespräsidenten

bei seinem alljährlichen Empfang am 26. October Eure Excellenz zu titulieren;

er hört auch fein lächelnd drauf. Im clericalen Bereich gilt das Excellenzverbot

~ wie der Jurist das nennt: ~ concludent ned, wie ich das ausleg, denn sonst

würde die Weisung auch die Anrede ‚Eminenz‘ prohibieren – was sie ja ned tut.

Also darf ich frohgemut Eure, explicite Eure Excellenz bleiben.} Voriges mal

haben wir nach Deutschland geblickt… jetzt schaun wir nach Ungarn. Dort 

gibt es ein ähnliches Aufhebungsgesetz, allerdings erst seit 1947, infolge des

seltsamen Titularkönigreichs ohne König. {Nota bene: in jener Vorschrift gelten

clericale Anreden als Ausnahmen; da wurde halt präciser gearbeitet.} In summa:

das Verbot der Führung erblicher Familientitel, Wappen undsofort besteht nach

wie vor… aber. Und es ist ein interessantes Aber, in Österreich zur Nachahmung

empfohlen. Die ungarische Vorschrift enthält im Gegensatz zum österreichischen

Analogon [mit den 20.000 Kronerln Strafgöld] ~ wieder im Juristenjargon: ~

keine Rechtsfolgeanordnung; weiters untersagt sie, conträr zur austriakischen

Vollzugsanweisung [§5 (2)] ned wörtlich „die Führung im rein gesellschaftlichen

Verkehr“. [Wohlgemerkt: im ungarischen Nachkriegscommunismus sind viele

Aristokraten unabhängig von obigem Gesetz brutal mißhandelt und gepeinigt

worden = aber das ist ein anderer Stoff, der immer noch der Aufarbeitung

harrt.] Folglich hat der dortige Verfassungsgerichtshof anno 2009 das Gesetz

so ausgelegt: Da es nicht strafbewehrt ist, kann es im Bereich des Privatcontacts

nicht durchgesetzt werden; „Der Staat darf bestimmen, welche Daten in die

Matrikel zur Eintragung gelangen können, aber der im privaten Verkehr ausgeübte

Namensgebrauch ist Teil der Privatautonomie“. Eine kluge Lösung, nachahmenswert.

 ~ Ich denk, es ist sehr unwahrscheinlich, daß in Österreich das Aufhebungsgesetz

gänzlich aboliert wird. Doch nehmen wir mal an, es wird… was dann. Bedenken

wir: es geht um ein volles Jahrhundert. Calculieren wir statistisch dreißig Jahre

für eine Generation. Ein junger Aristokrat, geboren 1890, muß sich 1919 gestutzte

Visitkarten drucken lassen. Sein Sohn, Enkel, Urenkel und Ur~Urenkel kommen

allesamt schon ohn‘ die vornehmen Anhängsln im Namen zur Wölt. Jetzt, anno

2020, müßte also ein junger Mann urkundlich nachweisen, daß er ein Nachfahr

des zur Titelführung berechtigten gleichnamigen Ahnherrn ist. Ein Ansturm,

hunderttausendfach, auf die Matrikeln und Kirchenbücher, soweit vorhanden

nach zwei Weltkriegen… und ebensoviele Namenscorrecturverfahren als

Verwaltungsacte. Das ist schon schwer genug, doch es kommt noch winkliger.

Viele würden ihre Titeln und Partikeln zurückholen = und viele nicht. Die

Legislative könnte die Sache auf freiwillige Basis stellen: wer Wert drauf

legt, mög es tun, wer ned, mög es lassen. Aber da wär jemand sehr schnöll

beim Verfassungsgerichtshof mit dem Argumentum der Gleichbehandlung:

entweder alle, die es angeht, oder halt keiner. Der Gesetzgeber müßte es zur

Pflicht machen… aber wie soll man das executieren… Der Staat könnte ~ die

Idee kommt von meinem Sohn ~ auf die Durchsetzung verzichten… aber da

würden die Peter Pilz’schen Wadlbeißer sicherlich auch einen Einwand bauen.

Die ‚Ungarische Lösung‘ wär also gar ned so verkehrt: privat statthaft ~ und im

Amtlichen bleibt es bei der {vergebts mir die Schrägheit} Räterepublik = wir

wissen: von den zweiundzwanzig durch den Bundespräsidenten verliehenen

Berufstiteln enthalten siebzehn die Silbe ‚Rat‘, auch privatrechtliche Verbände

vegeben Ratswürden. ~ Viele schimpfen über die Alte Aristokratie… und erfreun

sich trotzdem der eleganten Palazzi auf der Herrengasse, der Himmelpfortgasse

und anderswo… sowie der traumhaften Kunstsammlungen in Wien. Sie vergessen

dabei, daß der ALLMÄCHTIGE jener Schicht viele Jahrhunderte lang die Aufgabe

zugedacht hat, Kunst und Cultur zu fördern. Die Früchte zu genießen und zugleich

die Auftraggeber, die Sammler anzufeinden ist unredlich. Einen Dank den Stiftern!

~ Nun zurück zum Anfang. Mögen wir alle gesund bleiben! Ich BETE dafür täglich.  

 Lieber die Restrictionen und die Herumcommandiererei der Herren Inspectoren

sowie der seltsamen Kaste der sogenannten Besitzdiener [der oftmals = pardon = rammlkecken Securitisten und Consorten] ausnahmsweis über uns ergehn

lassen als erkranken. Hierauf einen Zwetschknobstler als medicina. Prosit!

 

 

CHRISTUS spricht: ECCE EICIO DAEMONIA ET SANITATES PERFICIO HODIE ET CRAS

Siehe, ich werfe Dämonen hinaus und erziele Gesundungen, heute und morgen

{Luc 13, 32}.

 

 

Amen.